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Ruhrcult UG & Co. KG (Haftungsbeschränkt)
Freiherr-vom-Stein-Str.92
45133 Essen
Fon +49 (0) 201 430 674-52
Mail info[at]ruhrcult.de
Vertreten durch:
die Ruhrcult Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) ,
die ihrerseits vertreten wird durch den Geschäftsführer Fred Bothen
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vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Ruhrcult Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Freiherr-vom-Stein-Str.92
45133 Essen
Handelsregister: Amtsgericht Essen, HRB 29379
Genobank
IBAN DE20360604880420870600
BIC GENODEM1GBE
Handelsregister Nummer: HRA 10898
Ust-Id.Nr.: DE 320 458 794
Finanzamt Essen
Gesellschafter/Geschäftsführer: Fred Bothen
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DATENSCHUTZ
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN „ENTGELTLICH“
FÜR DIE APP „HAMSTERTÜTE“
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.2. RUHRCULT bietet in der App „Hamstertüte“ (im Folgenden „App“) Rabatt- und Produktgutscheine anderer – insbesondere in ihren jeweiligen lokalen Märkten tätiger – Unternehmer und Unternehmen (im Folgenden „Kooperationspartner“) über von diesen zu erbringende Waren und Dienstleistungen zum entgeltlichen Erwerb durch Nutzer der App (im Folgenden “Nutzer“) an. Die Gutscheine sind nach Erwerb und bei Vorliegen der jeweiligen konkrete Leistungsvoraussetzungen durch den Nutzer in den Ladenlokalen oder auf den Websites der Kooperationspartner einzulösen. Herausgeber der Rabatt- und Produktgutscheine und alleiniger Schuldner der in diesen angegebenen Produkte oder Leistungen ist der jeweilige Kooperationspartner, der die betreffende Leistung auf der Grundlage eines separaten Vertrages mit dem Nutzer und ggf. seiner jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringt.
1.3. Die von RUHRCULT verkauften Rabatt- und Produktgutscheine sind entweder auf eine konkrete Dienstleistung, eine konkrete Ware oder einen bestimmten Leistungs- bzw. Warenwert gerichtet. Zum Erwerb angeboten werden (a) Produktgutscheine für Leistungen von Kooperationspartnern, insbesondere aus den Bereichen Freizeit, Gastronomie, Unterhaltung, speziell auch regionale Angebote, sowie für den Kauf von Produkten, und (b) Rabattgutscheine von Kooperationspartnern, bei denen ein bestimmter Wert auf den Kaufpreis für eine Ware oder den Bezug einer Dienstleistung beim Kooperationspartner angerechnet wird.
1.4. Für alle Bestellungen und Käufe von RUHRCULT in der App entgeltlich angebotener Rabatt- und Produktgutscheine durch Nutzer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „entgeltlich“ in der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Fassung. Die Nutzungsbedingungen von RUHRCULT werden vom Nutzer angenommen, indem er die entsprechende Schaltfläche beim Buchungsvorgang bestätigt. Die nachfolgenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen können jederzeit in der App unter „AGB“ abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden und werden dem Nutzer auch zusammen mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zugeschickt.
§ 2 Betreiber der App
Die App „Hamstertüte“ sowie das System zum Verkauf von Gutscheinen
in der App wird betrieben von:
RUHRCULT
Ruhrcult UG & Co. KG (Haftungsbeschränkt)
Freiherr-vom-Stein-Str. 92a
45133 Essen
Fon +49 (0) 201 430 674-52
Mail info[at]ruhrcult.de
Genobank
IBAN DE20360604880420870600
BIC GENO DEM1 GBE
IBAN DE20360604880420870600
BIC GENODEM1GBE
Handelsregister Nummer: HRA 10898
Ust-Id.Nr.: DE 320 458 794
Finanzamt Essen
Gesellschafter/Geschäftsführer: Fred Bothen
§ 3 Rabatt- und Produktgutscheine
Die App „Hamstertüte“ sowie das System zum Verkauf von Gutscheinen
in der App wird betrieben von:
3.1 RUHRCULT stellt dem Nutzer in der App zum entgeltlichen Erwerb Rabatt- und Produktgutscheine von Kooperationspartnern in Form herunterladbarer QR-Codes zur Verfügung. Der jeweilige Rabatt- und Produktgutschein ist zeitlich befristet im Ladenlokal oder auf der Website des Kooperationspartners einlösbar. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins kann der Angebotsbeschreibung und dem Gutschein entnommen werden kann.
3.2 Die Gutscheine berechtigen den Nutzer oder die von ihm bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur Wahrnehmung der konkret im Gutschein beschriebenen Leistung zu den darin enthaltenen Konditionen unabhängig vom regulären Preis für die Leistung beim Kooperationspartner. Nach Ablauf dieses Gültigkeitszeitraums und/oder ohne Vorlage des Gutscheins kann die Leistung zu den im Gutschein genannten Konditionen nicht mehr verlangt werden. Sofern ein Ablaufdatum angegeben ist, kann der Gutschein nur bis zu diesem Stichtag beim Kooperationspartner eingelöst werden.
3.3 Falls in der Gutscheinbeschreibung nicht ausdrücklich abweichend kenntlich gemacht, sind Preisangaben des Kooperationspartners für die von ihm nach Einlösung des Gutscheins durch den Nutze zu erbringende Leistung Bruttopreise inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. In Abhängigkeit von der konkreten Leistung des Kooperationspartners können vom Nutzer Kosten für Versand, Versicherung und Verpackung zu tragen sein.
3.4 Die von Gutscheinen kann die Erfüllung besonderer Voraussetzungen erfordern. Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Gutscheinbeschreibung in der App. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er oder die zur Inanspruchnahme berechtigte Person die vorgegeben persönlichen Mindestvoraussetzungen (z.B. im Hinblick auf Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Führerschein) erfüllt. Sollte die Inanspruchnahme eines Gutscheins eine bestimmte Witterung voraussetzen, obliegt es dem Nutzer, die Witterungsverhältnisse beim Kooperationspartner vor der Einlösung des Gutscheins zu erfragen und, falls erforderlich, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Eine Rückerstattung ist im Falle der Nichterfüllung von Mindestvoraussetzungen oder schlechter Witterung ausgeschlossen. RUHRCULT leistet in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Absage oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung des Kooperationspartners entstanden sind.
3.5 RUHRCULT übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in der App zu entgeltlichen Rabatt- und Produktgutscheinen bereitgestellten Inhalte und Angaben. Die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der in der App angebotenen entgeltlichen Rabatt- und Produktgutscheine liegt ausschließlich beim Kooperationspartner. Fragen zu den Produkten und Leistungen, welche der Nutzer unter Nutzung des Gutscheins vergünstigt erwerben kann, sind grundsätzlich an den jeweiligen Kooperationspartner zu richten.
3.6 RUHRCULT hat keinen Einfluss auf die Anzahl, den Inhalt, die Ausgestaltung, die Gültigkeit bzw. Laufzeit der einzelnen Rabatt- und Produktgutscheine. Sollte ein Rabatt- und Produktgutschein innerhalb seines Gültigkeitszeitraums im Ladenlokal oder auf der Website des Kooperationspartners nicht einlösbar sein, hat sich der Nutzer an den Kooperationspartner als Herausgeber des Gutscheins zu halten. Rechte gegen RUHRCULT kann der Nutzer in diesem Fall nicht geltend machen, insbesondere wird ein Anspruch des Nutzers auf den Erhalt der jeweils beschriebenen Vergünstigung durch den Kooperationspartner gegenüber RUHRCULT nicht begründet.
3.7 Der Vertrag über den vergünstigten Kauf eines Produkts bzw. die vergünstigte Inanspruchnahme einer Dienstleistung unter Gebrauch eines in der App angebotenen kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheins kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Kooperationspartner zustande. Für Produkte und Leistungen, welche der Nutzer auf Grundlage eines entgeltlichen Rabatt- und Produktgutscheins bei einem Kooperationspartner unentgeltlich in Anspruch nimmt oder vergünstigt erwirbt, ist allein der Kooperationspartner verantwortlich. Falls und soweit in der Gutscheinbeschreibung nicht abweichend angegeben, gelten für den Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Kooperationspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners.
3.8 In Bezug auf die in der App in der Beschreibung des Gutscheins und auf dem Gutschein angegebene Leistung wird ausschließlich der Kooperationspartner Vertragspartner des Nutzers. Ein Anspruch des Nutzers auf die in der App und auf den Gutscheinen beschriebenen Leistungen und Rabatte besteht ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Kooperationspartner und keinesfalls gegenüber RUHRCULT. Die Leistungen von RUHRCULT beschränken sich auf den Verkauf des Gutscheins. RUHRCULT selbst schuldet nicht die Erbringung der in den Gutscheinen angegebenen Leistungen oder die Lieferung der angegebenen Waren, sondern lediglich, dass der Gutschein dem Nutzer einen Anspruch auf Vertragsschluss durch den Kooperationspartner zu den im Gutschein genannten Bedingungen gewährt.
3.9 Falls in der Beschreibung oder auf dem Gutschein nicht abweichend angegeben, sind die Gutscheine übertragbar. Das Vervielfältigen, Editieren oder Manipulieren der Gutscheine ist nicht gestattet. RUHRCULT behält sich das Recht vor, bei begründetem Verdacht auf unerlaubte Vervielfältigung die gespeicherten Daten an den jeweiligen Kooperationspartner weiterzugeben und rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 4 Erwerb von Gutscheinen
Die App „Hamstertüte“ sowie das System zum Verkauf von Gutscheinen
in der App wird betrieben von:
4.1 Die in der App enthaltenen Angebote auf Erwerb von Produkt- und Rabattgutscheinen richten sich nur an volljährige Verbraucher. Die Nutzung und Inanspruchnahme der App und der Erwerb von Gutscheinen zu gewerblichen Zwecken oder zu Zwecken, die einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dienen, ist nicht gestattet.
4.2 In der App werden den Nutzern Waren- und Rabattgutscheine mit jeweils individuellen Konditionen zum Kauf angeboten. Bei den Angeboten handelt es lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer und nicht um ein verbindliches Angebot von RUHRCULT.
4.3 Der angebotene Preis eines Gutscheins in der App ist bindend. Alle angegebenen Preise für Gutscheine sind Endpreise und enthalten die Umsatzsteuer.
4.4 Durch Klicken auf die Schaltfläche “Kaufen” durch den Nutzer beginnt der Bestellvorgang. Der Nutzer hat die Anzahl der käuflich zu erwerbenden Gutscheine anzugeben, die abgefragten Pflichtangaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und muss über ein gültiges, von RUHRCULT angebotenes Zahlungsmittel (Lastschrift, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Paypal) verfügen. Eine Buchung in der App kann nur in deutscher Sprache vorgenommen werden.
4.5 Vor der Übermittlung der Bestellung kann der Nutzer sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, Zahlungsmittel, Art und Anzahl der zu bestellenden Gutscheine, Zahlungsmittel) noch einmal überprüfen und ggf. ändern. Indem der Nutzer nach Angabe aller relevanten Daten und unter Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen die Schaltfläche “Bestellen” klickt, gibt er ein verbindliches Angebot auf entgeltlichen Erwerb der bestellten Gutscheine ab. Unmittelbar nach Absenden des Angebots erhält der Nutzer eine Eingangsbestätigung der Bestellung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung fasst lediglich die von ihm eingegebenen Bestelldaten zusammen und stellt ausdrücklich keine Annahme des Angebots des Nutzers und seiner Bestellung dar.
4.6 RUHRCULT behält sich vor, die Bestellung zu prüfen und das Angebot des Nutzers nicht anzunehmen insbesondere bei kurzfristigen, unvorhergesehenen Lieferhindernissen beim Kooperationspartner oder bei berechtigter Annahme, dass die Bestellung nicht die in den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oder in der weiteren Gutscheinbeschreibung in der App festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Ungeachtet dessen wird mit Übermittlung der Bestellung und Abgabe des Angebots des Nutzers der Kaufpreis sofort fällig.
4.7 Die Daten des Nutzers werden von RUHRCULT gemäß der Datenschutzerklärung von RUHRCULT für die App erhoben, verarbeitet und genutzt. Sofern der Nutzer Bestelldaten in gedruckter Form wünscht, kann er die Eingangsbestätigung, die ihm nach Abschluss der Bestellung an seine angegebene E-Mail Adresse geschickt wird, ausdrucken.
4.8 Das Angebot des Nutzers auf Vertragsabschluss über den Erwerb des bestellten Gutscheins wird jeweils erst in dem Zeitpunkt angenommen (und erst damit wird der Vertrag über den Gutscheinkauf geschlossen), wenn RUHRCULT dem Nutzer per E-Mail mitteilt, dass der Gutschein bzw. der QR-Code zum Abruf in seinem Profil freigeschaltet ist.
§ 5 Gutscheineinlösung
5.1 Die Einlösung eines Rabatt- und Produktgutscheins erfolgt durch Aufrufen oder Vorzeigen des heruntergeladenen Gutscheins bzw. QR-Codes beim Kooperationspartner im Rahmen des Vertragsabschlusses über die von diesem angebotene vergünstigte Leistung im Ladenlokal oder auf der Website des Kooperationspartners.
5.2 Anhand des Gutscheincodes bzw. QR-Codes kann der Kooperationspartner im Rahmen der Einlösung die Authentizität und Gültigkeit des Gutscheins überprüfen.
5.3 Der Gutschein ist eingelöst und damit entwertet, sobald der Kooperationspartner im Rahmen des Vertragsabschlusses über die vergünstigte Leistung mit dem Nutzer den von diesem aufgerufenen oder vorgezeigten Gutschein bzw. QR-Code deaktiviert hat.
5.4 Falls nicht abweichend angegeben, kann jeder Gutschein nur einmal und nur während der normalen Geschäftszeiten des Kooperationspartners eingelöst werden. Die Kooperationspartner besitzen Gutschein-Listen zum Abgleich, so dass die mehrfache Verwendung eines Gutscheins nachvollzogen werden kann. Der Versuch, einen Gutschein mehrfach einzulösen, kann strafrechtlich verfolgt werden.
5.5 Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Der Restwert eines Gutscheins verfällt, sofern der Gutscheinwert bzw. die Leistung beim ersten Einlösevorgang nicht vollständig verbraucht bzw. abgerufen worden ist. Eine Erstattung ist nicht möglich.
5.6 Nutzer dürfen einen Gutschein nicht mehrmals zu erwerben oder mehrere Gutscheine einlösen, wenn dies in den Konditionen eindeutig untersagt ist (z.B.: “Nur ein Gutschein pro Person”). Der Erwerb von Gutscheinen ist jeweils nur in einem Umfang zulässig, der für den privaten Gebrauch angemessen ist und nicht auf gewerbliche Zwecke schließen lässt. Die Erwerbsbegrenzungen dürfen nicht durch Mehrfachbestellungen mit demselben oder mit unterschiedlichen Accounts umgangen werden.
§ 6 Verlust
Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr eines Gutscheins hat der Nutzer RUHRCULT und den Kooperationspartner unverzüglich zu informieren und um die Sperrung der auf dem Gutschein befindlichen Daten zu ersuchen. Gutscheine sind nicht personengebunden; d.h. es ist lediglich die Vorlage des Gutscheins bzw. QR-Codes bei der Einlösung/Terminbuchung notwendig. Die einlösende Person muss nicht mit einer ggf. auf dem Gutschein genannten Person identisch sein. RUHRCULT wird sich bei rechtzeitiger Mitteilung um eine Sperrung des Gutscheincodes bemühen, kann diese aber nicht generell gewährleisten. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins übernehmen RUHRCULT und der Kooperationspartner keine Haftung. RUHRCULT und der Kooperationspartner sind bei Verlust eines Gutscheins, der sich bereits im Herrschaftsbereich des Nutzers befunden hat, nicht zum Ersatz verpflichtet.
§ 7 Pflege der App
7.1 RUHRCULT wird nach bestem Bemühen und mit größtmöglicher Sorgfalt alle Angaben, Informationen und Inhalte in der App auf aktuellem Stand halten. RUHRCULT überprüft dazu in regelmäßigen Abständen die Inhalte der App – wie Rabatt- und Produktgutscheine sowie QR-Codes – auf Aktualität.
7.2 Ansprüche jedweder Art des Nutzers gegen RUHRCULT aus trotz allem Bemühen von RUHRCULT auftretenden inhaltlichen Irrtümern und Fehlern zu in der App angebotenen Rabatt- und Produktgutscheinen bzw. Kooperationspartnern sind ausgeschlossen.
§ 8 Wiederverkauf
Der gewerbliche Wiederverkauf von Gutscheinen oder eine andere Form ihrer Verwendung zu nicht ausschließlich privaten Zwecken (z. B. werbliche Verlosung, Versteigerung, Gewinnspiel) ist untersagt, sofern nicht schriftlich mit RUHRCULT eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses § 7 behalten sich RUHRCULT und der jeweilige Kooperationspartner alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz.
§ 9 WIDERRUFSBELEHRUNG
9.1 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag über den Gutschein vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
RUHRCULT
Inhaber Fred Bothen, Zur Koppenburgs Mühle 22, 46117 Oberhausen
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email bzw. Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das hier verfügbare Formblatt verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
9.2 Ausschluss des Widerrufrechts
Kein Widerrufsrecht besteht bei dem Kauf von Gutscheinen für folgende Bereiche:
• Verträge zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
• Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
• Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
• Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat
• Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
• Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
• Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
– Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoft ware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lie ferung entfernt wurde.
9.3 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen in Bezug auf den Gutschein alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich möglicher Lieferkosten für den Gutschein (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardisierung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir den Gutschein wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie den Gutschein zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
§ 10 Gewährleistung
10.1 RUHRCULT gewährleistet, dass der an den Nutzer verkaufte Gutschein diesem bei Vorliegen der konkreten Einlösevoraussetzungen einen Anspruch gegen den Kooperationspartner auf Abschluss eines Vertrags zu den in der Gutscheinbeschreibung in der App und im Gutschein angegebenen Bedingungen verschafft. RUHRCULT gewährleistet nicht, dass der Kooperationspartner mit dem Nutzer einen Vertrag über die in dem Gutschein angebotenen Leistungen auch tatsächlich abschließt und die Leistungen erbringt.
10.2 Löst der Kooperationspartner den Gutschein nicht ein, ohne dass dies der Nutzer zu vertreten hat, beschränken sich hieraus etwa ergebende Ansprüche des Nutzers gegen RUHRCULT auf die Erstattung des an RUHRCULT für den Gutschein entrichteten Kaufpreises. Für Ansprüche des Kunden bei einer schuldhaften Pflichtverletzung durch RUHRCULT gilt § 10.
10.3 RUHRCULT übernimmt keine Gewähr für die vom Nutzer beim Kooperationspartner erworbenen Produkte oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die in dem beschriebene und angebotene Leistung erbringt der jeweilige Kooperationspartner gegenüber dem Nutzer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Für Pflichtverletzungen des Kooperationspartner gegenüber dem Nutzer bei der Leistungserbringung haftet RUHRCULT nicht.
10.4 Kann der Gutschein aus unvorhergesehenen und von RUHRCULT nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht zu den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen eingelöst werden, teilt RUHRCULT dies dem Nutzer unverzüglich per E-Mail mit und bietet ihm entweder einen neuen Gutschein mit vergleichbaren Leistungen (sofern verfügbar) oder die Rückzahlung des Kaufpreises an. Sofern der Nutzer das Angebot von RUHRCULT nicht innerhalb der im Angebot mitgeteilten, angemessenen Frist annimmt, ist RUHRCULT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der bereits geleistete Kaufpreis wird dem Kunden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.
10.5 Sollte es bei der Einlösung des Gutscheins oder bei der Erbringung der Leistung zu Problemen kommen, wird RUHRCULT versuchen, eine Lösung zu finden. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch.
10.6 Beschreibungen und Bildmaterial in der App stellen keine Zusicherung von RUHRCULT gegenüber dem Nutzer dar.
§ 11 Haftung auf Schadenersatz
11.1 RUHRCULT haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die nachfolgenden Regelungen finden auf solche Schäden keine Anwendung.
11.2 Im Übrigen ist die Haftung von RUHRCULT wegen Pflichtverletzungen und die außervertragliche Haftung von RUHRCULT auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11.3 Die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss gemäß § 11.2 Satz 1 gilt nicht, falls und soweit die Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch RUHRCULT die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Verletzung sog. „Kardinalpflichten“ oder „vertragswesentlicher Pflichten“) und somit die Haftungsbeschränkung zu einer Aushöhlung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Nutzers führen würde. Dies ist der Fall, wenn durch die Haftungsbeschränkung solche Rechte des Nutzers weggenommen oder eingeschränkt würden, welche der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck ihm gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
11.4 Die Haftung von RUHRCULT für einfache ist – zur Klarstellung: außer in den Fällen von § 11.1 – auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung RUHRCULT bei Vertragsschluss aufgrund der dort zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung von RUHRCULT für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
11.5 Eine weitergehende Haftung ist – soweit nicht an anderer Stelle abweichend geregelt – unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen.
11.6 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Nutzers aufgrund der Haftung nach § 11.1 bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Nutzers beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Nutzer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
§ 12 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Nutzers gegenüber RUHRCULT bedürfen der Schriftform.
§ 13 RUHRCULT Schutzrechte und missbräuchliche Nutzung
13.1 Die Inhalte der App sowie die eingesetzte Software (“Software”) sind Gegenstand von Schutzrechten und enthalten vertrauliche Informationen, die durch Rechtsvorschriften, insbesondere diejenigen zum Schutz des geistigen Eigentums, geschützt sind. Inhalte in der Werbung von RUHRCULT und Kooperationspartnern oder anderer Dritter in der App und Informationen, die der Nutzer in der App erhält, sind durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt. Sofern sich RUHRCULT oder die betreffenden Dritten nicht schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dürfen die Nutzer geschützte Inhalte, die in der App abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden oder auf der Software beruhen, weder ganz noch teilweise ändern, vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, vertreiben oder umgestalten.
13.2 Die App und die Software dürfen nicht in missbräuchlicher Art und Weise verwendet werden. Der Nutzer ist beispielsweise nicht berechtigt, in die App und die Software einzugreifen oder in anderer Weise als über die von RUHRCULT bereitgestellte Benutzeroberfläche und gemäß den Vorgaben von RUHRCULT auf die App und die Software zuzugreifen. Nutzer dürfen das Angebot nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen nutzen.
§ 14 Nutzung der App
14.1 Die Nutzung der App ist für den Nutzer mit keinen Kosten verbunden.
14.2 Der Service der App darf nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden.
14.3 Eine von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abweichende oder missbräuchliche Nutzung der Services der App oder der in dieser angebotenen Rabatt- und Produktgutscheine ist nicht zulässig. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn die Services oder die Rabatt- und Produktgutscheine vervielfältigt und/oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, eine gewerbliche Nutzung erfolgt sowie technische oder inhaltliche Änderungen vorgenommen werden oder in anderer Weise manipuliert und in die Services oder die kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheine eingegriffen wird. Für hieraus entstehende Schäden behält sich RUHRCULT rechtliche Schritte und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Nutzer vor.
§ 15 Höhere Gewalt
15.1 Unvorhersehbare, außergewöhnliche, von RUHRCULT nicht zu vertretende Ereignisse wie Aussperrungen und/oder Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, technische Störungen, Eingriffe durch Gesetz, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen, Krieg, Revolution oder Aufruhr, Flugentführungen und Terroranschläge sowie Naturkatastrophen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse bei RUHRCULT oder dem Kooperationspartner auftreten, befreien RUHRCULT von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die vertraglich geschuldete Leistung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit aus Gründen höherer Gewalt oder wird RUHRCULT aus Gründen höherer Gewalt von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Nutzer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
15.2 Sieht RUHRCULT sich in der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen – gleich aus welchem Grund – behindert, so ist dies dem Nutzer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, hat RUHRCULT dies dem Nutzer schriftlich mitzuteilen.
§ 16 Änderungen der Services
RUHRCULT stellt die Services in der App in der jeweils aktuellen Form bereit, verändert und verbessert diese jedoch fortlaufend. Aus diesem Grunde können einzelne Funktionen und/oder Features zu den Services hinzugefügt oder entfernt oder ergänzende Beschränkungen eingeführt werden. RUHRCULT kann zudem die Form und Art der Services unangekündigt ändern oder einstellen.
§ 17 Änderungen dieser
Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
RUHRCULT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für in der App zum käuflichen Erwerb angebotene Rabatt- und Produktgutscheine jederzeit zu ändern, beispielsweise um rechtliche Anforderungen umzusetzen oder Funktionsänderungen zu berücksichtigen. Sofern der Nutzer mit den geänderten Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist, hat er die Nutzung der Services in der App zu unterlassen.
§ 18 Sonstige Bedingungen
18.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen RUHRCULT und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Einheitsrecht – insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) oder anderweitige Konventionen über das Recht des Warenkaufs – einschließlich sonstiger, auch künftiger, zwischenstaatlicher oder internationaler Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, sowie das deutsche Internationale Privatrecht, finden keine Anwendung. Satz 1 gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Nutzers günstiger sind (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung 593/2008/EG über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)).
18.2 Hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von RUHRCULT.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung bzw. der unwirksame Teil einer Bestimmung ist in einem solchen Fall durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt, als es rechtlich nur zulässig ist. Dies gilt entsprechend für tatsächlich undurchführbare Bestimmungen und Regelungslücken in diesen AGB.
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN „KOSTENLOS“
FÜR DIE APP „RUHRCULT“
§ 1 Allgemeines
1.1 RUHRCULT bietet in der App „Hamstertüte“ (im Folgenden „App“) kostenlose Rabatt- und Produktgutscheine zur Einlösung in Ladenlokalen oder auf Websites von Kooperationspartnern an, welche insbesondere in ihren jeweiligen lokalen Märkten als Unternehmer bzw. Unternehmen tätig sind.
1.2 Für die App und die auf dieser vermittelten kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheine gelten im Verhältnis zwischen RUHRCULT und dem Nutzer der App (im Folgenden „Nutzer“) die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „kostenlos“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.3 Hinsichtlich der in der App im Rahmen der Vermittlung kostenloser Rabatt- und Produktgutscheine von RUHRCULT erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten des Nutzers gelten die Bestimmungen der „Datenschutzerklärung Rabatt- und Produktgutscheine kostenlos“.
1.4 Die Nutzung der Inhalte der App erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Es besteht die Möglichkeit, von RUHRCULT vermittelte Rabatt- und Produktgutscheine in angeschlossenen Geschäftslokalen auch ohne Nutzung der App „RUHRCULT“ im Rahmen des digital signage über ein Abfotografieren des QR-Codes vom Bildschirm in Anspruch zu nehmen. In einem solchen Fall der anonymen Inanspruchnahme der Services von RUHRCULT erhebt und speichert RUHRCULT keine personenbezogenen Daten des Nutzers.
1.5 Diese Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „kostenlos“ gelten nur für in der App angebotene kostenlose Rabatt- und Produktgutscheine und nicht für den dort auch möglichen käuflichen Erwerb von Rabatt- und Produktgutscheinen durch den Nutzer. Der Verkauf von Rabatt- und Produktgutscheinen in der App erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „Verkauf“.
§ 2 Nutzungsberechtígung
2.1 Nutzungsberechtigt sind natürliche Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Natürliche Personen unter 18 Jahren und/oder nicht voll geschäftsfähige Personen sind von der Nutzung der App ausgeschlossen. Eltern haften für Ihre Kinder. Vom Nutzer angegebene Daten zu seiner Person müssen stets zutreffend und vollständig sein.
2.2 Es besteht kein Anspruch auf Nutzung der App und der dort angebotenen Services. RUHRCULT ist zur Ablehnung von Nutzeranmeldungen ohne Angabe von Gründen berechtigt.
2.3 RUHRCULT kann den Nutzer nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Abmahnung und ohne Angabe von Gründen von der App zeitweilig oder auf Dauer ausschließen, wenn er gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „kostenlos“ verstößt. Schadenersatzansprüche von RUHRCULT gegen den Nutzer bleiben vorbehalten.
§ 3 Rabatt- und Produktgutscheine
3.1 RUHRCULT stellt dem Nutzer in der App kostenlose Rabatt- und Produktgutscheine von Kooperationspartnern in Form herunterladbarer QR-Codes zur Verfügung. Der jeweilige kostenlose Rabatt- und Produktgutschein ist zeitlich befristet im Ladenlokal oder auf der Website des Kooperationspartners einlösbar. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins kann der Angebotsbeschreibung und dem Gutschein entnommen werden kann. Sofern ein Ablaufdatum angegeben ist, kann der Gutschein nur bis zu diesem Stichtag beim Kooperationspartner eingelöst werden
3.2 Die Unentgeltlichkeit des jeweiligen Rabatt- und Produktgutscheins ist auf diesem und in seiner weitergehenden Beschreibung in der App ausdrücklich kenntlich gemacht. Für die über den Gutschein vergünstigt zu erhaltende Leistung des Kooperationspartners gelten die in der Beschreibung enthaltenden Bedingungen. Die Leistung oder das Produkt des Kooperationspartners selbst sind im Normalfall nicht kostenlos; die Unentgeltlichkeit bezieht sich grundsätzlich nur auf die in der App zur Verfügung gestellten kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheine. Falls in der Gutscheinbeschreibung nicht ausdrücklich abweichend kenntlich gemacht, sind Preisangaben des Kooperationspartners zu vergünstigten Leistungen Bruttopreise inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. In Abhängigkeit von der entgeltlichen Leistung des Kooperationspartners können vom Nutzer Kosten für Versand, Versicherung und Verpackung zu tragen sein.
3.3 Vertragspartner des Nutzers und Schuldner der unter Einsatz der in der App angebotenen kostenlosen Gutscheine zu erhaltenden vergünstigten Leistung ist ausschließlich der jeweilige Kooperationspartner. Durch Nutzung der App und der hier enthaltenen Informationen sowie das Herunterladen und den Gebrauch eines in der App kostenlos angebotenen Rabatt- oder Produktgutscheins eines Kooperationspartners kommt ein Vertragsverhältnis – welcher Art auch immer – zwischen dem Nutzer und RUHRCULT nicht zustande.
3.4 RUHRCULT übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in der App zu kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheinen bereitgestellten Inhalte und Angaben. Die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung, Validität und Einlösbarkeit der in der App angebotenen kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheine liegt ausschließlich beim Kooperationspartner. Alle Angaben in der App zu den Vergünstigungen wie die Beschreibung der angebotenen Produkte oder Leistungen und Rabatte sind unverbindlich und vorbehaltlich der Akzeptanz durch den ausgebenden Kooperationspartner. Fragen zu den Produkten und Leistungen, welche der Nutzer unter Nutzung des Gutscheins vergünstigt erwerben kann, sind grundsätzlich an den jeweiligen Kooperationspartner zu richten.
3.5 RUHRCULT hat keinen Einfluss auf die Anzahl, den Inhalt, die Ausgestaltung, die Gültigkeit bzw. Laufzeit der einzelnen Rabatt- und Produktgutscheine. Sollte ein Rabatt- und Produktgutschein innerhalb seines Gültigkeitszeitraums im Ladenlokal oder auf der Website des Kooperationspartners nicht einlösbar sein, hat sich der Nutzer an den Kooperationspartner als Herausgeber des Gutscheins zu halten. Rechte gegen RUHRCULT kann der Nutzer in diesem Fall nicht geltend machen, insbesondere wird ein Anspruch des Nutzers auf den Erhalt der jeweils beschriebenen Vergünstigung durch den Kooperationspartner gegenüber RUHRCULT nicht begründet.
3.6 Der Vertrag über den vergünstigten Kauf eines Produkts bzw. die vergünstigte Inanspruchnahme einer Dienstleistung unter Gebrauch eines in der App angebotenen kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheins kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Kooperationspartner zustande. Für Produkte und Leistungen, welche der Nutzer auf Grundlage eines kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheins bei einem Kooperationspartner unentgeltlich in Anspruch nimmt oder vergünstigt erwirbt, ist allein der Kooperationspartner verantwortlich. Falls und soweit in der Gutscheinbeschreibung nicht abweichend angegeben, gelten für den Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Kooperationspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners.
§ 4 Gutscheineinlösung
4.1 Die Einlösung eines Rabatt- und Produktgutscheins erfolgt durch Aufrufen oder Vorzeigen des heruntergeladenen QR-Codes beim Kooperationspartner im Rahmen des Vertragsabschlusses über die von diesem angebotene vergünstigte Leistung im Ladenlokal oder auf der Website des Kooperationspartners.
4.2 Anhand des QR-Codes kann der Kooperationspartner im Rahmen der Einlösung die Authentizität und Gültigkeit des Gutscheins überprüfen.
4.3 Der Gutschein ist eingelöst und damit entwertet, sobald der Kooperationspartner im Rahmen des Vertragsabschlusses über die vergünstigte Leistung mit dem Nutzer den von diesem aufgerufenen oder vorgezeigten QR-Code deaktiviert hat.
4.4 Falls nicht abweichend angegeben, kann jeder Gutschein nur einmal und nur während der normalen Geschäftszeiten des Kooperationspartners eingelöst werden.
4.5 Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Der Restwert eines Gutscheins verfällt, sofern der Gutscheinwert bzw. die Leistung beim ersten Einlösevorgang nicht vollständig verbraucht bzw. abgerufen worden ist. Eine Erstattung ist nicht möglich.
§ 5 Pflege der App
5.1 RUHRCULT wird nach bestem Bemühen und mit größtmöglicher Sorgfalt alle Angaben, Informationen und Inhalte in der App auf aktuellem Stand halten. RUHRCULT überprüft dazu in regelmäßigen Abständen die Inhalte der App – wie Rabatt- und Produktgutscheine sowie QR-Codes – auf Aktualität.
5.2 Ansprüche jedweder Art des Nutzers gegen RUHRCULT aus trotz allem Bemühen von RUHRCULT auftretenden inhaltlichen Irrtümern und Fehlern zu in der App angebotenen kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheinen bzw. Kooperationspartnern sind ausgeschlossen.
§ 6 Nutzung der App
6.1 Die Nutzung der App ist für den Nutzer mit keinen Kosten verbunden.
6.2 Der Service der App darf nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden.
6.3 Eine von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „kostenlos“ abweichende oder missbräuchliche Nutzung der Services der App oder der über diese vermittelten kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheine ist nicht zulässig. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn die Services oder die Rabatt- und Produktgutscheine vervielfältigt und/oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, eine gewerbliche Nutzung erfolgt sowie technische oder inhaltliche Änderungen vorgenommen werden oder in anderer Weise manipuliert und in die Services oder die kostenlosen Rabatt- und Produktgutscheine eingegriffen wird. Für hieraus entstehende Schäden behält sich RUHRCULT rechtliche Schritte und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Nutzer vor.
§ 7 Änderungen der Services
RUHRCULT stellt die Services in der App in der jeweils aktuellen Form bereit, verändert und verbessert diese jedoch fortlaufend. Aus diesem Grunde können einzelne Funktionen und/oder Features zu den Services hinzugefügt oder entfernt oder ergänzende Beschränkungen eingeführt werden. RUHRCULT kann zudem die Form und Art der Services unangekündigt ändern oder einstellen.
§ 8 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
RUHRCULT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für in der App angebotene kostenlose Rabatt- und Produktgutscheine jederzeit zu ändern, beispielsweise um rechtliche Anforderungen umzusetzen oder Funktionsänderungen zu berücksichtigen. Sofern der Nutzer mit den geänderten Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist, hat er die Nutzung der Services in der App zu unterlassen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE BUCHUNG UND SCHALTUNG DIGITALER WERBUNG
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) von RUHRCULT (im Folgenden „RUHRCULT“) gelten in ihrer jeweiligen Fassung für die Nutzung der App HAMSTERTÜTE (im Folgenden „App“) und für alle über die App erfolgenden Vertragsabschlüsse über die Schaltung von digitaler Werbung auf visuellen Werbeträgern (Monitor- und Displayflächen für digital signage) zwischen RUHRCULT und Werbekunden (im Folgenden „Kunde“).
1.2 Nutzungs- und buchungsberechtigte Kunden sind nur Unternehmer bzw. Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wenn der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder etwaige Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn RUHRCULT ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Derartige Bedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als RUHRCULT sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RUHRCULT ergänzend. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn RUHRCULT in Kenntnis der abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden dessen Buchung vorbehaltlos annimmt oder auf Korrespondenz Bezug nimmt, die solche Bedingungen enthält oder auf sie verweist. Aus der Ausführung einer Buchung kann die Geltung anderslautender Bedingungen nicht abgeleitet werden.
1.4 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch RUHRCULT maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber RUHRCULT abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, schließt dies die Textform im Sinne des § 126 b BGB ein.
1.6 RUHRCULT ist berechtigt, Daten des Kunden, welche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Dabei ist RUHRCULT verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Daten lediglich zu eigenen Zwecken im Rahmen der Vertragserfüllung zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Registrierung, Zugang von Erklärungen
2.1 Die Nutzung der App erfordert eine Registrierung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung zutreffende, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen und seine Angaben stets zutreffend, aktuell und vollständig zu halten.
2.2 Dem Kunden ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. E-Mails mit Angeboten oder Annahmen, Hinweise auf Änderungen der AGB etc.) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im E-Mail-Postfach des Kunden abrufbar sind, das der Kunde im Rahmen der Registrierung angegeben hat.
2.3 Nach Registrierung wird für jeden Kunden in der App ein personalisiertes Nutzerkonto eingerichtet. Der Kunde hat dazu bei der Registrierung eine Nutzerkennung und ein Passwort zu wählen sowie die für die Nutzung der App und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben zu machen.
2.4 Die Nutzung der App selbst ist kostenlos. RUHRCULT gewährleistet dementsprechend nicht die dauerhafte Verfügbarkeit der App.
§ 3 Allgemeine Pflichten der Kunden bei Nutzung der App
3.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Nutzerkonto nur von ihm selbst genutzt wird und muss zu diesem Zweck sein Passwort geheim halten. Der Inhaber eines Nutzerkontos ist in vollem Umfang für alle Aktivitäten, die über sein Nutzerkonto ausgeübt werden, verantwortlich.
3.2 Der Kunde hat seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die RUHRCULT zur Bereitstellung und zum Betrieb der App und der Erbringung der damit verbundenen Leistungen einsetzt, beeinträchtigt werden. RUHRCULT ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z. B. Zugangssperren) vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Systemintegrität der eingesetzten Systeme sicherzustellen.
3.3 RUHRCULT ist berechtigt, den Zugang von Kunden zur App auch ohne vorherige Abmahnung dauerhaft zu sperren und diesen Nutzungsvertrag und die Buchungen ggf. fristlos zu kündigen, wenn diese die App missbräuchlich nutzen. In diesem Fall sind jegliche Ersatzansprüche der Kunden – insbesondere hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen – und Ansprüche auf Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen ausgeschlossen.
§ 4 Vertragsgegenstand
4.1 RUHRCULT bietet in der App Monitor- und Displayflächen (elektronische Werbescreens) an ausgewählten Standorten zur Buchung durch die Kunden für die Ausstrahlung von Werbemitteln in digitaler Form (digital signage) an. Während des gebuchten Zeitraums nimmt RUHRCULT die Werbemittel (siehe § 6) in die gebuchten Monitore und/oder Displays auf. Eine Auflistung der zum Zweck der Veröffentlichung von digitaler Werbung buchbaren Monitor- und Displayflächen und Standorte findet der Kunde in der App unter „Angebot erstellen/Stadt & Standort“.
4.2 Die Mindestbuchungsdauer pro Monitor/Display beträgt eine Kalenderwoche. Die kalenderwöchentliche Ausstrahlung der Werbemittel erfolgt immer arbeitstäglich von Montag bis Freitag. Wenn nicht im Einzelfall anders geregelt, finden Ausstrahlungen an Wochenenden nicht statt. Mangels abweichender Vereinbarung umfasst die arbeitstägliche Sendefrequenz vier Ausstrahlungen des Werbemittels pro Stunde. Die genaue zeitliche Platzierung der Ausstrahlungen liegt im freien Ermessen von RUHRCULT. Die aktuellen Preise pro Monitor /Display und die dem Kunden eingeräumten Mengen-, Laufzeit-, Kultur- und Standortgeberrabatte einschließlich der jeweiligen Voraussetzungen sind der in der App veröffentlichten Preisliste zu entnehmen.
4.3 Kunden können über die App die von RUHRCULT angebotenen Monitor- und Displayflächen für ihre digitalen Werbemittel für ein- oder mehrwöchige Laufzeiten buchen. Im Fall der Buchung von Monitor- und Displayflächen durch den Kunden sind Vertragspartner RUHRCULT und der Kunde.
4.4 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch RUHRCULT.
4.5 Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind alle Angebote von RUHRCULT in der App freibleibend und unverbindlich.
§ 5 Verträge und Angebote
5.1 Der Vertrag über die Veröffentlichung digitaler Werbemittel auf Monitor- und Displayflächen (im Folgenden „Werbevertrag“) kommt durch eine Buchungsanfrage des Kunden (Angebot) und die Auftragsbestätigung durch RUHRCULT per E-Mail (Annahme) zustande. Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gelten § 1.5 und § 2.3.
5.2 In der Auftragsbestätigung angegebene Termine sind verbindlich. Sind Plätze auf den Monitoren oder in den Displays frei, werden etwaige nachträgliche Terminänderungswünsche des Kunden berücksichtigt. Derartige Wünsche müssen spätestens 7 Tage vor Unterlagenschluss bei RUHRCULT eingehen und von RUHRCULT schriftlich bestätigt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes für maximal die ersten 8 gebuchten Wochen fällig.
5.3 RUHRCULT behält sich vor, die Annahme einer Buchungsanfrage ganz oder teilweise zu verweigern, wenn die Veröffentlichung der Werbung wegen ihres Inhalts, ihres Absenders oder ihrer technischen Form nicht zumutbar ist. RUHRCULT ist auch dann berechtigt, die Annahme einer Buchungsanfrage zu verweigern, wenn die Werbung den Vorgaben oder Interessen von RUHRCULT oder der Person, auf deren Grund sich der Standort des Monitors bzw. Displays befindet (im Folgenden „Standortpartner“), zuwiderläuft. Ist der Vertrag bereits zustande gekommen, steht RUHRCULT in den vorgenannten Fällen ein Rücktrittsrecht zu.
5.4 Der Kunde hat in der Buchungsanfrage die zu bewerbende Produktgruppe anzugeben. Ist der Kunde eine Agentur/Werbemittlerin, so wird die Buchungsanfrage nur bei namentlicher Benennung des Werbekunden angenommen.
5.5 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von RUHRCULT auf einen Dritten übertragen.
§ 6 Werbemittel
6.1 Ein Werbemittel kann aus einem Bild oder Text oder aus Bewegtbildern bestehen. Die technischen Spezifikationen des Werbemittels ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
6.2 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten und Dateien, insbesondere Logos im Zusammenhang mit dem zu veröffentlichenden Werbemittel spätestens drei Arbeitstage vor dem vertraglich vereinbarten Tag der ersten Ausstrahlung auf dem Monitor/Display in der App vollständig, fehlerfrei sowie entsprechend den Format- und anderweitigen Vorgaben von RUHRCULT gemäß der Auftragsbestätigung hochgeladen werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die digitale Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der vereinbarten Art und Größe, eignen. Falls nicht zwischen dem Kundne und RUHRCULT abweichend vereinbart, müssen sämtliche Informationen, Daten und Dateien gemäß vorstehendem Satz 1 RUHRCULT spätestens bis 12:00 Uhr des Donnerstags – handelt es sich um einen gesetzlichen Feiertag in Nordrhein-Westfalen des nach diesem nächsten Arbeitstags – vor dem Ausstrahlungsbeginn am folgenden Montag vorliegen. Eine genaue Beschreibung der vom Kunden für die digitale Werbebotschaft zu beachtenden Formatvorgaben und der ggf. zu beachtenden technischen Anforderungen findet sich in der App.
6.3 RUHRCULT übernimmt für das seitens des Kunden zur Verfügung gestellte Werbemittel keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, etwaige vom Kunden übermittelte Dateien aufzubewahren oder nach Beendigung der Kampagne an den Kunden zurückzugeben.
6.4 RUHRCULT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Werbemittel zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung nach dem Ermessen von RUHRCULT erforderlich, Änderungen und Korrekturen an diesem vorzunehmen.
§ 7 Verantwortung des Kunden für die Inhalte
7.1 Der Kunde haftet gegenüber RUHRCULT für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Inhalte, insbesondere zu Angaben seines Angebotes sowie des Werbemittels. Die – insbesondere presserechtliche und wettbewerbsrechtliche – Verantwortung für das Werbemittel trägt ausschließlich der Kunde. Sofern RUHRCULT von einer Rechtswidrigkeit des Werbemittels ausgeht, bleibt es RUHRCULT vorbehalten, eine erstmalige oder weitere Veröffentlichung bis zu einer abschließenden Klärung auszusetzen.
7.2 Der Kunde garantiert, dass durch die von ihm bzw. von ihm beauftragte Dritte zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die Veröffentlichung des Werbemittels, keine Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Patent-, Kennzeichen-, Marken,- Namenechte, durch Verwertungsgesellschaften ausgeübte oder diesen übertragene Rechte, Rechte von Werksautoren oder Verlagen oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Die Nutzungsrechte müssen eine entsprechende Veröffentlichung bzw. Konvertierung in das gewünschte Format einschließen.
7.3 Der Kunde garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die Werbung keine diskriminierenden oder pornographischen sowie extremistischen Inhalte enthält. Der Kunde wird – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – hingewiesen auf: Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§§ 1, 3 UWG), § 1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV), § 5 Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV). Fehlerhafte Angaben und Änderungen oder sonst nach diesem § 7 bedenkliche Werbemittel hat der Kunde unverzüglich nach Kenntnis RUHRCULT zu melden und alles für die Korrektur Erforderliche zu veranlassen.
7.4 RUHRCULT ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt, jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. RUHRCULT wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe von der Ablehnung und Nichtveröffentlichung bzw. Unterbrechung unterrichten. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass RUHRCULT die Werbung zu Unrecht abgelehnt oder unterbrochen hat. Bei einer endgültigen Verweigerung der Schaltung der Werbung vermindert sich der Vergütungsanspruch von RUHRCULT jedoch um die hierdurch ersparten Aufwendungen. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen, es sei denn, die unrechtmäßige Ablehnung oder Unterbrechung durch RUHRCULT erfolgte vorsätzlich.
7.5 Werden gegen RUHRCULT im Zusammenhang mit der Durchführung von Werbeverträgen Ansprüche wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht geltend gemacht, die auf die vertragsgemäße Verwendung auf von dem Kunden zur Verfügung gestellten Werbemitteln zurückzuführen sind (nachfolgend „Drittansprüche“ genannt), werden sich RUHRCULT und der Kunden hierüber unverzüglich unterrichten und die Abwehr von Drittansprüchen in enger Abstimmung koordinieren, wobei der Kunde die Federführung übernimmt. Bleiben sachgerechte Weisungen des Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus, so wird RUHRCULT die geltend gemachten Drittansprüche nach billigem Ermessen behandeln.
7.6 Entstehen RUHRCULT im Zusammenhang mit der Verteidigung oder sonstigen Behandlung von Drittansprüchen Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Kunde RUHRCULT von solchen Kosten und Schäden freistellen. Entstehen RUHRCULT aufgrund eines von ihr abgeschlossenen Vergleichs, der zuvor zwischen RUHRCULT und dem Kunden abzustimmen und gemeinsam zu beschließen ist, Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Kunde RUHRCULT hiervon freistellen.
§ 8 Durchführung des Werbevertrages
8.1 Die vertragsgemäße Durchführung des Werbevertrages umfasst die Schaltung des vom Kunden gelieferten Werbebeitrages auf den Monitorflächen an den von ihm gebuchten Standorten.
8.2 RUHRCULT ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Für die Leistungserbringung von Subunternehmern haftet RUHRCULT wie für eigenes Handeln.
8.3 Der Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden wird nicht zugesichert, das heißt RUHRCULT sichert nicht zu, dass vor, in oder nach dem Buchungszeitraum nicht auch Werbung von Wettbewerbern des Kunden auf den vertragsgegenständlichen Monitorflächen veröffentlicht wird. RUHRCULT wird aber nach Möglichkeit Werbung von Wettbewerbern nicht unmittelbar aufeinanderfolgend platzieren oder ausstrahlen.
8.4 RUHRCULT ist berechtigt, den vereinbarten Termin zur Schaltung der Werbemittel um eine angemessene Frist zu verschieben, sofern technische Gründe eine Verschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird RUHRCULT den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informieren und ihm den voraussichtlichen Termin der Schaltung nennen.
8.5 RUHRCULT ist berechtigt, von der vereinbarten Ausstrahlung des vom Kunden gelieferten Werbemittels abzusehen oder eine bereits begonnene Ausstrahlung zu unterbrechen, sofern technische Gründe und/oder technische Störungen bei RUHRCULT oder beim Standortpartner der Ausstrahlung entgegenstehen. In den vorgenannten Fällen stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen RUHRCULT zu.
8.6 Unterbleibt die Ausstrahlung aus einem von RUHRCULT zu vertretenden Umstand, wird dem Kunden eine Ersatzschaltung angeboten. Kann der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden, stellt RUHRCULT dem Kunden eine Gutschrift in Höhe der von diesem zu entrichtenden Vergütung zur Verfügung.
8.7 RUHRCULT sendet das Werbemittel auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurück, sofern der Kunde RUHRCULT hierzu noch vor Beginn der Ausstrahlung schriftlich aufgefordert hat. Andernfalls ist die RUHRCULT berechtigt, die Werbemittel drei Monate nach erfolgter Ausstrahlung zu vernichten.
§ 9 Nutzungsrechte
9.1 Der Kunde räumt RUHRCULT mit dem Hochladen oder Eingeben der Werbemittel in der App oder der sonstigen Bereitstellung zur Verwendung im Zusammenhang mit dem Werbevertrag ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites, auf die Laufzeit des Werbevertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. Der Kunde sichert zu, dass er über alle Rechte an den Werbemitteln verfügt, die erforderlich sind, um RUHRCULT die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte zu gewähren.
9.2 Der Kunde räumt RUHRCULT das Recht ein, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.
§ 10 Rücktritt
10.1 Der Rücktritt von Buchungen und einem infolge der entsprechenden Auftragsbestätigung von RUHRCULT zustande gekommenen Werbevertrag durch den Kunden bedarf der Schriftform.
10.2 Für Werbeverträge gelten folgende Rücktrittsrechte des Kunden:
• Der Kunde wird von seiner Zahlungspflicht frei, wenn er bei Werbeverträgen über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen, spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Schaltung, vom Vertrag zurücktritt.
• Erfolgt die Rücktrittserklärung bis 15 Kalendertage vor dem vereinbartem Beginn der Schaltung, ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe von 50% verpflichtet, bei einem Rücktritt bis fünf Werktage vor der vereinbarten Schaltung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe von 80%. Erfolgt die Rücktrittserklärung erst binnen der letzten vier Werktage vor der vereinbarten Schaltung, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.
• Bei Werbeverträgen über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen ist der Kunde zur Zahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn die Rücktrittserklärung bis vier Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung erfolgt. Erfolgt die Rücktrittserklärung erst binnen der letzten 30 Kalendertage vor der vereinb
§ 11 Rechnung, Preise und Zahlungsbedingungen
11.1 RUHRCULT ist berechtigt, die Rechnung elektronisch zu stellen, soweit nichts anders vereinbart wurde.
11.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten die jeweils gültigen Listenpreise von RUHRCULT. Die Preisliste in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung ist in der App veröffentlicht.
11.3 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
11.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, haben Zahlungen durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zu erfolgen. Skonto wird nur gewährt, wenn der Kunde sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen auch aus früheren Werbeverträgen fristgerecht erfüllt hat. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn RUHRCULT über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem angegebenen Konto verfügen kann. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) p.a. aus dem offenen Rechnungsbetrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines höheren Schadens im Falle des Verzugs behält sich RUHRCULT vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
11.5 Dem Kunden stehen unterschiedliche Zahlungsmethoden zur Verfügung. Die jeweils möglichen Zahlungsmethoden werden im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt bzw. dem Kunden von RUHRCULT mitgeteilt. Einzelne Zahlungsmethoden können mit einem Service-Aufschlag versehen werden. Der Kunde wird über diesen Aufschlag vor Aufgabe seiner Buchung informiert. Bei jeder Zahlungsmethode ist der Kunde verpflichtet, bei der Angabe der Zahlungsdaten richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen
11.6 Der Kunden erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle der Zahlung über Kreditkarte, per Lastschrift oder per PayPal eine Belastung der Karte bzw. des Kontos vor Ausführung der Leistung durch RUHRCULT erfolgen kann.
11.7 RUHRCULT behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist RUHRCULT berechtigt, die Durchführung weiterer Werbeschaltungen – auch während der Laufzeit des Vertrages – ohne Rück-sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Kunden irgendwelche Ansprüche gegen RUHRCULT entstehen.
11.8 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Ver-tragsverhältnis zu.
§ 12 Abweichungen bei der Leistungserbringung
12.1 Liefert der Kunde die Werbemittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im vereinbarten Format und kann die Schaltung auf den gebuchten Monitor- und Displayflächen aus diesem Grund nicht oder nicht wie vereinbart erfolgen, bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ersparte Aufwendungen hat sich RUHRCULT an-rechnen zu lassen. Etwaige Mehrkosten, die aufgrund einer verspäteten oder nicht formgerechten Lieferung anfallen, sind vom Kunden zu tragen. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Ausstrahlungszahlen (Sendefrequenz) gehen zu Lasten des Kunden.
12.2 Der Kunde erkennt an, dass unwesentliche und geringfügige Abweichungen in der Farb- oder Tonwiedergabe produktimmanent sind und aufgrund der Übertragung der im Werbemittel enthaltenen Information zwischen verschiedenen Medien nicht komplett vermieden werden können.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ausführung der jeweils gebuchten Leistung zu prüfen. Beanstandungen bei erkennbar nicht vertragsgemäßer Ausführung der Leistung sind RUHRCULT unverzüglich unter Angaben des konkreten Standortes, des Zeitpunkts der Feststellung der Beanstandung und zusammen mit geeigneten Nachweisen (z.B. Fotografien) anzuzeigen.
12.4 Entspricht die Ausführung der gebuchten Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung und liegt keine lediglich unwesentliche oder geringfügige Abweichung im Sinne von § 12.2 vor, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
12.5 Bei Schäden, die auf RUHRCULT zurechenbares Verhalten zurückzuführen sind, gilt § 13 dieser AGB.
§ 13 Haftung auf Schadenersatz
13.1 RUHRCULT haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die nachfolgenden Regelungen finden auf solche Schäden keine Anwendung.
13.2 Im Übrigen ist die Haftung von RUHRCULT wegen Pflichtverletzungen und die außervertragliche Haftung von RUHRCULT auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobes Verschulden von Arbeitnehmern, Mitarbeitern und einfachen Erfüllungsgehilfen ist dabei ausgeschlossen.
13.3 Die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss gemäß § 13.2 Satz 1 gilt nicht, falls und soweit die Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch RUHRCULT die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Verletzung sog. „Kardinalpflichten“ oder „vertragswesentlicher Pflichten“) und somit die Haftungsbeschränkung zu einer Aushöhlung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden führen würde. Dies ist der Fall, wenn durch die Haftungsbeschränkung solche Rechte des Kunden weggenommen oder eingeschränkt würden, welche der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck ihm gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
13.4 Die Haftung von RUHRCULT für einfache und grobe Fahrlässigkeit ist – zur Klarstellung: außer in den Fällen von § 13.1 – auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung RUHRCULT bei Vertragsschluss aufgrund der dort zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung von RUHRCULT für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
13.5 Eine weitergehende Haftung ist – soweit nicht an anderer Stelle abweichend geregelt – unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen.
13.6 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund der Haftung nach § 13.1 bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
§ 14 Beendigung des Nutzungsverhältnisses; Vertragslaufzeit
14.1 Jeder Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Nutzung der App jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Löschung seines Nutzerkontos oder durch schriftliche Kündigung zu beenden. RUHRCULT kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen beenden.
14.2 RUHRCULT ist berechtigt, das App-Nutzungsverhältnis und/oder Buchungen mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag und/oder dem Werbevertrag verstößt und trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass RUHRCULT ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
14.3 Bereits abgeschlossene Werbeverträge bleiben von einer Beendigung des App-Nutzungsverhältnisses unberührt, wenn nicht seitens RUHRCULT ausdrücklich auch diesbezüglich eine Kündigung ausgesprochen wurde.
14.4 Die Laufzeit des jeweiligen Werbevertrags ist in der entsprechenden Auftragsbestätigung geregelt. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Ausstrahlungszeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf
14.5 Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Verbindlichkeiten eines Kunden gegenüber RUHRCULT bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt.
§ 15 Höhere Gewalt
15.1 Unvorhersehbare, außergewöhnliche, von RUHRCULT nicht zu vertretende Ereignisse wie Aussperrungen und/oder Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, technische Störungen, Eingriffe durch Gesetz, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen, Krieg, Revolution oder Aufruhr, Flugentführungen und Terroranschläge sowie Naturkatastrophen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse bei RUHRCULT oder dem Standortpartner auftreten, befreien RUHRCULT von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die vertraglich geschuldete Leistung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit aus Gründen höherer Gewalt oder wird RUHRCULT aus Gründen höherer Gewalt von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
15.2 Sieht RUHRCULT sich in der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen – gleich aus welchem Grund – behindert, so ist dies dem Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, hat RUHRCULT dies dem Kunden schriftlich mitzuteilen.
§ 16 Sonstige Bedingungen
16.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen RUHRCULT und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Einheitsrecht – insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) oder anderweitige Konventionen über das Recht des Warenkaufs – einschließlich sonstiger, auch künftiger, zwischenstaatlicher oder internationaler Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, sowie das deutsche Internationale Privatrecht, finden keine Anwendung.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – der Geschäftssitz von RUHRCULT in Oberhausen (§ 38 Abs. 1 ZPO). Sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt, gilt der Geschäftssitz von RUHRCULT in Oberhausen als Gerichtsstand. RUHRCULT ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 jedoch auch berechtigt, den Kunden an einem abweichenden gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung bzw. der unwirksame Teil einer Bestimmung ist in einem solchen Fall durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt, als es rechtlich nur zulässig ist. Dies gilt entsprechend für tatsächlich undurchführbare Bestimmungen und Regelungslücken in diesen AGB.